Einmalig, originell und außergewöhnlich – ein kulturhistorisch bedeutsames Gebäude fit für die Zukunft zu machen, ist eine besondere Aufgabe – vor allem, wenn es als Wohnhaus saniert wird. Soll der unter Denkmalschutz stehende Kulturschatz auch neue Dachfenster bekommen, sind im Zuge der Modernisierung zusätzlich ein paar wichtige Dinge zu beachten.
Mit der Auszeichnung "Denkmalschutz" ist die Tatsache verbunden, dass die Denkmalschutzbehörde jeden Antrag auf Umbaumaßnahme prüfen muss. Sichtbare Veränderungen an der Außenhülle werden ganz genau unter die Lupe genommen. Dazu gehören auch Dachfenster. Die Denkmalschutzbehörde genehmigt nur solche Maßnahmen, mit denen ein Dach möglichst nah am Original saniert wird. Wie viel Spielraum lässt der Denkmalschutz bei der Ausstattung mit passenden Fenstern? Wie sind Herauforderungen von modernem Wohnkomfort, dem Einbau gut gedämmter Dachflächenfenster und die Vorgaben des Denkmalschutzes zu vereinbaren? Jeder, der ein denkmalgeschütztes Gebäude sein eigen nennt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Denkmalschutzbehörde nicht jedes Dachfenster-Wunsch-Modell genehmigt. Eine gute Beratung und Planung zusammen mit dem Dachfensterprofi und der Architektin oder dem Architekten ist deshalb wichtig.
Denkmalschutz hat viele Facetten
Denkmalschutz ist nicht gleich Denkmalschutz. In jedem Bundesland sind andere Bestimmungen im jeweiligen Denkmalschutzgesetz verankert. Es ist wichtig, vor einer Modernisierung mit der Denkmalbehörde Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, ob das eigene Gebäude unter Denkmalschutz steht. Ob das historische Bauernhaus, das Industriegebäude oder die Stadtvilla – es gibt keine feste Vorgabe, ab welchem Baujahr der Denkmalschutz greift. Vielmehr können die historische Bedeutung, kulturelle Wichtigkeit sowie eine städtebauliche, künstlerische oder technische Relevanz der Immobilie für die Region ausschlaggebend sein. Ist das der Fall, prüfen Fachleute der Behörde die jeweiligen Maßnahmen.
Dachflächenfenster nachträglich einbauen
Auch wenn Sie nur Dachfenster einbauen lassen möchten, stellen Sie beim zuständigen Denkmalschutzamt oder bei der Baubehörde einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Bei jeder Genehmigung steht die Vorgabe, dass das Gesamtbild des Hauses nicht von der alten Ansicht abweichen darf. Häufig ist die Zustimmung für moderne Dachflächenfenster zur Straßenseite hin schwierig, wenn das Dach zuvor keine Fenster hatte oder nur kleine Dachausstiege. Ein Dachfenster wird in der Regel genehmigt, wenn es von der Straßenseite aus nicht direkt sichtbar ist. Die Chancen einer Genehmigung steigen auch, wenn der Dachfenstereinbau zwischen vorhandenen Dachsparren dachflächenbündig, also als extrem flacher Einbau, von außen kaum erkennbar ist. Ist bereits im Urzustand ein Dachflächenfenster vorhanden, müssen in der Regel Fenstergröße und -form beibehalten werden. Dann steht einem Austausch mit modernen Modellen nichts im Wege.
Kompetente Beratung das A und O
Führende Dachfenster-Hersteller bieten mittlerweile spezielle Systeme für denkmalgeschützte Gebäude, die die Vorteile moderner Fenster hinsichtlich Schallschutz und Abdichtung erfüllen. Müssen beispielsweise die Holzrahmen erhalten bleiben, darf die Verglasung für das Erreichen einer besseren Wärmedämmung ausgetauscht werden. Ist auch ein Wechsel der Holzfenster inklusive Rahmen zugelassen, schaffen Holzmodelle mit vormontierter Wärmedämmung und sehr guten U-Werten gute Voraussetzungen, um die Genehmigung zu bekommen. Sogar individuell anpassbare Verschattungssysteme, die den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden, gibt es auf dem Markt. Oftmals verbieten nämlich die Auflagen den Einbau spiegelnder bzw. reflektierender Fenster in denkmalgeschützten Dachansichten. Bei diesen Dachfenster-Modellen erzeugen die auf den Rahmen des Dachfenster-Rolladens montierten Aluminium-Lamellen ein geschlossenes Dachbild und verhindern vom Boden aus sichtbare Spiegelungen der Fensterscheiben.
Ziehen Sie am besten schon in der Planungsphase einen Fachhandwerker von mein-dachfenster.online hinzu. Er kennt sich mit Modernisierungsvorhaben an denkmalgeschützten Altbauten aus und kann Ihnen bereits eine Einschätzung geben, welche Maßnahmen gute Chancen haben. Denkmalgerechter Dachfenstereinbau sollte letztlich immer vom Fachmann mit ausgewiesenen Kenntnissen ausgeführt werden. Damit haben Sie die Sicherheit einer fachlich einwandfreien Arbeit mit gesetzlich festgelegter Garantie.
Finanzielle Förderung
Als Eigentümerin und Eigentümer eines kulturhistorisch bedeutsamen Kulturdenkmals haben Sie auch finanzielle Vorteile. Neben der Wertsteigerung aufgrund der besonderen Immobilie und Einzigartigkeit können Sie zusätzlich Förderungen Ihres Bundeslandes sowie zinsgünstige KfW-Kredite für Gesamt- oder Einzelmaßnahmen beantragen.
Zudem sind sämtliche Sanierungs- und Modernisierungskosten steuerlich absetzbar, Stichwort "Denkmal-AfA".
Weiter Infos gibt’s hier:
Mit dem Dachfenster-Konfigurator das individuelle Wunschfenster finden
Das Online-Tool von mein-dachfenster.online erleichtert Ihnen die Auswahl neuer Dachfenster. Für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes raten wir vorab zu einer persönlichen Beratung und einem Vorort-Termin.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Fachmann von mein-dachfenster.online
Tel.: 02507-9887020; Email.
mein-dachfenster.online gehört zur Kleinwechter und Bröker Dachdeckermeister GmbH - Ihrem Dach- und Dachfensterspezialisten aus dem Münsterland.