Allgemeine Geschäftsbedingungen
0. Vorbemerkungen
mein-dachfenster.online, als Abteilung für das Online-Geschäft der Kleinwechter & Bröker GmbH, Lütke Feld 5 in 48329 Havixbeck, (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Auftraggeber einen Komplettservice für die Montage von Dachfenstern an. Unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer seine Leistungen anbietet und welche Leistungsinhalte hiervon im Einzelnen umfasst sind, wird durch den individuellen Angebotsvorschlag an den Auftraggeber und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
2. Vertragsschluss
2.1. Basierend auf den Angaben des Auftraggebers im Konfigurator des Auftragnehmers (zugänglich u.a. auf www.mein-dachfenster.online) bestellt der Auftraggeber die Lieferung und Montage eines oder mehrerer Dachflächenfenster, gegebenenfalls mit Innen- und oder Außenzubehör.
2.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachte Angaben (Ziffer 2.1.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine der Angaben unzutreffend ist und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht mit den in Ziffer 11.2. beschriebenen Folgen zu.
2.3. Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Auftraggebers können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung entgegen stehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage des vertraglich geschuldeten Dachflächenfensters inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Kunde bereits selbst mit der Demontage des alten Dachfensters begonnen hat. Auch in diesen Fällen steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht mit den in Ziffer 11, soweit der Auftraggeber nicht auf diese Umstände vorher schriftlich hingewiesen hat. Der Auftragnehmer ist außerdem dann berechtigt, den Vertrag unter den vorgenannten Folgen zu kündigen, wenn das zuständige Bauamt die Genehmigung zur Montage des Dachflächenfensters verweigert oder die Dachkonstruktion statisch nicht für die Montage des vom Auftraggeber bestellten Dachfensters tragfähig ist, oder baurechtlich die Montage des Dachfensters nicht möglich ist.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Es sei den Sie haben ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet um vor Ablauf des Widerrufsrechtes die Arbeiten des Auftragnehmers beginnen zu lassen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Kleinwechter & Bröker GmbH, Lütke Feld 5, D-48329 Havixbeck, E-Mail: info@mein-dachfenster.online), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das Widerrufsformular aus und senden Sie es zurück.
4. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme
4.1. Lieferung des Dachfensters inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen
4.1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich das oder die bestellten Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern (sog. Ablieferung).
4.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.
4.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des oder der Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Dachfensters inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem das oder die Dachfenster, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.
4.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme
4.2.1. Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben.
4.2.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Auftraggeber über.
4.2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung des Dachfensters inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen dem Auftraggeber bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Spätestens bei der Vor-Ort-Begutachtung des Auftragnehmers oder seines Subunternehmers hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Montage eines neuen Dachfensters oder den Austausch eines oder mehrerer Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Umfang des und der Zugang zum Raum, in dem das oder die Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.
5.2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.
5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus dem Auftragnehmer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch entsprechende Vollmachten zur Einholung von Informationen dem Auftragnehmer auszustellen:
- Fotomaterial gemäß Anleitung des Auftragnehmers
- Bei unter Denkmalschutz stehenden oder unter ähnlichem besonderem Schutz stehenden Gebäuden über den Schutzstatus und der daraus resultierenden Auflagen.
- Bei vorliegenden Brandschutzgutachten oder Brandschutzauflagen oder Auflagen für Dachfenster als zweiten Rettungsweg für den Brandfall.
- Kontaktdaten des zuständigen Bauamtes
5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das oder die vom Hersteller oder Großhändler gelieferten Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen nicht zu öffnen bzw. die Verpackung unversehrt zu lassen. Nur so kann der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.
5.5. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Auftraggebers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 10 vom Auftraggeber zu tragen, soweit der Auftraggeber den Verstoß zu verschulden hat (also entweder fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat).
6. Termine, Verzug
6.1. Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des oder der Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, spätestens zwei Wochen vor Montagebeginn, vereinbarte Termine sind keine Fixtermine.
6.2. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachte Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
6.3. Die Rechte des Auftraggebers gem. Ziffer 9 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise des Auftragnehmers gelten netto zzgl. gesetzlicher MwSt.
7.2. Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig.
7.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
7.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Auftraggebers handelt.
7.5. Der Auftragnehmer wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der Dienstleister wird dem Auftragnehmer die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern der Auftragnehmer ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
7.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Auftraggeber schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.
8. Eigentumsvorbehalt
Das oder die Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltsdachfenster“) bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt und zur Rücknahme des Vorbehaltsdachfensters berechtigt; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Auftragnehmers. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Vorbehaltsdachfensters durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.
9. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
9.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
9.2. Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit des / der Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit des/ der Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind, wobei es keinen Unterschied macht, von wem die Produktbeschreibungen stammen.
9.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung.
9.4. Ist das oder sind die gelieferten Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen mangelhaft, kann der Auftragnehmer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines mangelfreien Dachfensters inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen leistet. Er ist berechtigt, die geschuldete Nichterfüllung davon abhängig zu machen, ob der Auftraggeber das fällige Entgelt bezahlt.
Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Entgelts zurückzubehalten. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere das beanstandete Dachfenster inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu Prüfzwecken zugänglich zu machen bzw. zu übergeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftragnehmer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, kann der Auftragnehmer die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen, wenn der Auftraggeber erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Neben der gesetzlichen Regelung in § 637 BGB hat der Auftraggeber in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Auftragnehmer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
9.5. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nichts anderes geregelt wurde.
9.6. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9.7. Keine Gewährleistung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht vorgesehen oder nicht vom Auftragnehmer und oder Hersteller empfohlenen Art und Weise, (b) von Wartungsarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden (c) der Verwendung von Produkten die mit dem Dachfenster nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen am Dachfenster (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen), (e) sonstiger Handlungen, die Vorgaben vom Auftragnehmer und oder Hersteller (insbesondere Bedienungs-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen) zuwiderlaufen. Keine Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer zudem für Mängel an existenten Dachfenstern, die nicht den Leistungsumfang des Vertrages betreffen.
10. Haftung
10.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nichtleitender Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer jedoch nur, wenn er eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt.
10.2. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
11. Kündigung
11.1. Dem Auftragnehmer stehen die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausdrücklich zu.
11.2. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, gilt die gesetzliche Rechtsfolge, insbesondere ist der Auftraggeber vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
12. Online-Streitbeilegung
12.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail- Adresse lautet: info@mein-dachfenster.online
13. Schlussbestimmungen
13.1. Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
13.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
13.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
13.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt, dass insbesondere ein elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Auftraggeber unterzeichnet wird, dem vorgenannten Textformerfordernis genügt.
13.5. Vertragssprache ist deutsch.
13.6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM MEIN-DACHFENSTER.ONLINE WARTUNGSVERTRAG
§ 1 Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Auftragnehmer auszuführenden Auftrag des Auftraggebers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen in Textform (§ 126b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) erfolgen.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
Mit Abschluss eines Wartungsvertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer (mein-dachfenster.online, Kleinwechter & Bröker GmbH, Lütke Feld 5, D-48329 Havixbeck) zur Wartung der Dachfenster entsprechend den Herstellervorgaben und Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks entsprechend dem gewählten Wartungspaket.
Die jeweils vereinbarten Wartungspauschalen sind anteilig bei Vertragsschluss für das laufende Kalenderjahr und für alle weiteren Vertragsjahre mit Jahresbeginn fällig, jedoch spätestens nach Durchführung der Wartung. Etwaig zusätzlich fällige Material- und Arbeitskosten werden nach Durchführung in Rechnung gestellt.
A. „Basis“ Wartungspaket
Das Wartungspaket “Basis” beinhaltet die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die jährliche Wartung und die Erstellung eines Wartungsprotokolls, jedoch keine Wartungs-, Ersatz- und Verschleißteile.
Im Regelfall nutzen unsere Servicetechniker das Wartungsset des jeweiligen Herstellers. Die Einstellungen Ihrer Dachfenster werden geprüft, ggf. erfolgt eine Anpassung der Einstellung der Federkraft und Spaltmaße.
Störfälle (Fenster schließt auf Grund einer Fehlfunktion nicht richtig oder die Scheibe ist defekt) sind im Basis Paket zusätzliche kostenpflichtige Leistungen. Bei Reparatur oder Störfällen können Sie unseren Service nutzen. Unser Servicetechniker wird im Regelfall innerhalb von drei Tagen nach Störungsmeldung bei Ihnen sein und wenn möglich die Störung beheben. Den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistungen von mein-dachfenster.online zur Feststellung der Ursachen von Störungen (Fehlersuche) sind als Dienstleistung vergütungspflichtig.
B „Komfort“ Wartungspaket
Das Wartungspaket “Komfort” beinhaltet die Leistungen des Basis-Wartungspakets, sowie die zur Wartung benötigten Materialien nach Herstellervorgaben.
Zusätzlich inkludiert sind die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Fehlersuche und Beseitigung von einem Störfall pro Vertragsjahr, allerdings nicht das zur Entstörung benötigte Material.
Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Komfort-Wartungspakets in Notfällen, wie Sturm- oder Hagelschäden bevorzugt behandelt. Unser Servicetechniker ist in diesen Fällen innerhalb von 2 Tagen vor Ort.
C „Premium“ Wartungspaket
Das Wartungspaket “Premium” beinhaltet die Leistungen des Komfort-Wartungspakets und statt einem bis zu drei Störfälle jährlich. Zusätzlich sind die Kosten für Kleinmaterialien enthalten.
Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Premium Paketes in Notfällen, wie Sturm- oder Hagelschäden bevorzugt behandelt. Unser Servicetechniker ist in diesen Fällen innerhalb von einem Tag vor Ort.
Der Abschluss eines mein-dachfenster.online Premium-Wartungspakets ist exklusiv nur für Auftraggeber möglich, deren Dachfenster innerhalb der letzten 12 Monate durch mein-dachfenster.online installiert wurde.
Alle Wartungspakete können optional um die Wartung der Dachrinnen und oder des kompletten Daches erweitert werden.
Wir warten und reinigen in diesem Fall für Sie die Dachrinnen in einem mit Ihnen vereinbarten jährlichen oder halbjährlichen Intervall, was die Sichtprüfung des Daches und der von der Dachrinne aus überprüfbaren Anschlüssen einschließt.
Die Wartung des gesamten Daches schließt die Überprüfung aller Kamin- und Wandanschlüsse, Firste, Grate, Kehlen, Lüfter, Dachfenster und Dachflächen mit ein. Bitte teilen Sie uns bei Vereinbarung des Wartungstermins in diesen Fällen mit, dass Sie diese zusätzlichen Leistungen wünschen, andernfalls wird die Wartung nur für die zugänglichen Bereiche durchgeführt.
§3 Beginn, Dauer und Kündigung des Vertrags
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Wartungsvertrages und treten mit Unterzeichnung der Parteien oder mit Online-Annahme des Wartungsvertrages in Kraft. Im Falle einer Online-Annahme durch den Auftraggeber verzichtet dieser auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer. Der Vertrag wird bis zum Ablauf des übernächsten Jahres geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde. Preisanpassungen wird der Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Vertragsablauf dem Kunden mitteilen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Ausführung der Arbeiten
Alle im Wartungsvertrag genannten Leistungen können auch von einem durch den Auftragnehmer beauftragten qualifizierten Dritten ausgeführt werden.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat zum Zeitpunkt vereinbarter Termine anwesend zu sein und den Zugang zu den notwendigen Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
Sollten bei Erscheinen des mein-dachfenster.online Servicetechnikers nach schriftlicher oder telefonischer Ankündigung die Wartungsarbeiten durch Verschulden des Kunden nicht durchgeführt werden können bzw. kundenseitig abgelehnt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fahrtzeit sowie pauschal zwei Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen.
Wartungen erfolgen im Abstand von ca. 6 oder 12 Monaten.
§ 6 Exkludierte Leistungen
Ausgeschlossene Leistungen sind:
- Reparaturen aufgrund von mutwillig, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Benutzung herbeigeführte Schäden, verursacht durch den Auftragnehmer oder Dritte
- Reparaturen von Teilen, die durch Dritte verbaut wurden
§ 7 Zuschläge für Arbeitsleistungen
Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
§ 8 Zahlungsziel und Verzug
Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber ohne jeden Abzug spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer zu leisten. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Nach Ablauf der 7-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 9 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden Ihnen spätestens 8 Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei kündigen. Wir weisen Sie in der Nachricht, mit der wir Ihnen die Änderungen anbieten, auch noch einmal besonders auf Ihr Ablehnungsrecht, die Frist dafür, und Ihre Möglichkeit zur Kündigung, hin. Zusätzlich veröffentlichen wir die geänderten Nutzungsbedingungen auf der mein-dachfenster.online-Website.
Sonstige Vereinbarungen mit mein-dachfenster.online, Kleinwechter & Bröker GmbH werden nach den jeweils auf derlei Vereinbarungen anwendbaren Regelungen geändert.
Wenn wir lediglich eine neue Dienstleistung oder eine neue Funktionalität einführen oder Änderungen machen, die Ihre Rechte oder Pflichten nicht beeinträchtigen, können wir das mit einer Frist von nur einem Monat und ohne Widerspruchsmöglichkeit ankündigen.
§ 10 Datenschutz
Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.
§ 11 Haftungsausschluss
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige und soweit zulässig fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Alternative Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.